Anmeldungen zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit der Unterschrift des/r Teilnehmers/in und der Right Steps Unternehmensberatung auf der Anmeldebestätigung kommt der Qualifizierungssvertrag zustande.
Bei der Anmeldung wird auf die Inhalte der Maßnahme hingewiesen und die Teilnehmer erhalten ein Info Blatt zur geplanten Maßnahme. Die Dauer und die Anzahl der Qualifizierungseinheiten gehen aus diesem Papier hervor.
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass sein/ihr Anspruch auf Erstattung der Lehrgangsgebühren nach dem SGB III in der aufgeführten Höhe an die Right-Steps Unternehmensberatung abgetreten wird. Er/sie bestätigt, dass dieser Anspruch nicht anderweitig verpfändet oder abgetreten ist. Hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen Kostenträger, trägt er/sie die Lehrgangsgebühren selbst. Die Lehrgangsgebühren für die zu leistenden Unterrichtsstunden sind zum Monatsende für den darauffolgenden Monat fällig.
Ein Rücktritt von der Maßnahme ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis 14 Tage vor Maßnahmebeginn möglich. Teilnehmer/innen, die nach dem SGB III gefördert werden und deshalb von der Teilnehme eines Kurses zurücktreten, entstehen keine Kosten, wenn der Rücktritt unmittelbar nach Antragsablehnung, spätestens am Tag des Maßnahmebeginns der Right-Steps Unternehmensberatung mitgeteilt wird. Eine Kündigung während der Laufzeit der Qualifizierung ist aus wichtigem Grund in schriftlicher Form möglich. Bei Arbeitsaufnahme (soz. Versicherungspflichtige Beschäftigung) ist eine sofortige Beendigung des Vertrags vorgesehen.
Die Right-Steps Unternehmensberatung ist berechtigt, Qualifizierungsmaßnahmen bei unzureichender Teilnehmerzahl (die vorher mit dem Kostenträger festgelegt wird) abzusagen. Die Teilnehmer/innen werden hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bereits geleistete Zahlungen werden an den Kostenträger rückerstattet. Ein weitgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Teilnahme an einer Qualifizierungs-/Fortbildungsmaßnahme kann mit einer Frist von höchstens 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Bildungsmaßnahmen, die kürzer als drei Monate sind, können nicht vorzeitig gekündigt werden. Sie enden mit Ablauf der Bildungsmaßnahme. Bei nachgewiesener Arbeitsaufnahme ist eine sofortige Beendigung der Maßnahme möglich.
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Kunden / Teilnehmer oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
Erfüllungsort ist der Ort des Lehrganges. Der Gerichtsstand ist Neustrelitz, soweit dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Regellücke enthalten, so werden die Parteien die unwirksame oder unvollständige Regelung durch angemessene Bestimmungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung in wirksamer Weise am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Schriftformklausel.
Neustrelitz, 1. März 2018